Gerechtigkeit im Eiltempo – und wer dabei verliert

Am Düsseldorfer Amtsgericht werden jedes Jahr knapp 200 Fälle im beschleunigten Verfahren abgeurteilt. Sie sollen die Justiz entlasten. Doch sie treffen vor allem Menschen in prekären Lebenslagen und stehen deshalb in der Kritik.
Von Carolin Scholz (Text)
und Andreas Endermann (Foto)
Veröffentlicht am 22. April 2026
Landgericht Amtsgericht Düsseldorf
Im Justizzentrum an der Werdener Straße in Oberbilk gibt es regelmäßig Beschleunigte Verfahren.

Ein Mann klaut eine Wasserflasche und eine Handyhalterung aus einem geparkten Auto. Dafür muss er vier Monate ins Gefängnis. Die Verhandlung, die zu diesem Urteil führt, dauert gerade einmal 20 Minuten. Jedes Jahr werden am Düsseldorfer Amtsgericht die Fälle von etwa 200 Menschen im beschleunigten Verfahren verhandelt – so wie dieser hier.

Das beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form der Gerichtsverhandlung, die nur in ganz bestimmten Fällen angewendet werden darf. Grundsätzlich können das alle Amtsgerichte tun, heißt es vom Justizministerium. Besonders häufig kommen sie aber in größeren Städten vor. In Düsseldorf waren es 2024 eben die knapp 200 Fälle, in Köln 673, in Essen 100. Viele Amtsgerichte hatten keinen einzigen Fall oder eine einstellige Zahl im Jahr 2024.

Voraussetzung für eine Verhandlung im beschleunigten Verfahren ist, dass es sich um einen einfachen und klaren Sachverhalt handelt, etwa weil es ein Geständnis gibt oder eindeutige Videoaufnahmen. Außerdem dürfen nur Straftaten beschleunigt verhandelt werden, bei denen eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr zu erwarten ist.

Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.

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