Was für und gegen ein Bettelverbot rund um Gastro-Terrassen spricht
Die aktuelle Straßenordnung von Düsseldorf ist 20 Jahre alt und läuft am 31. Dezember aus. Das Ordnungsdezernat hat das Regelwerk deshalb überarbeitet und mit zusätzlichen Normen auf neue Phänomene reagiert. Die Liste der Ordnungswidrigkeiten wächst dadurch auf bis zu 33 Punkte.
So droht einem nun zum Beispiel auch ein Bußgeld, wenn man E-Zigaretten in einem Haltestellenhäuschen raucht oder Wohnmobile auf nicht dafür ausgewiesenen Parkplätzen abstellt. Gleiches gilt, wenn man Abfälle in Parks zurücklässt oder Müll zu früh an die Straße stellt.
Über diese neue Straßenordnung, die ab dem 1. Januar wieder für 20 Jahre gelten soll, wird nun im Rathaus diskutiert. Die ersten politischen Gremien beschäftigen sich damit im Oktober, die finale Abstimmung ist für den Stadtrat am 12. November geplant.
Während die meisten Vorschläge für Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf breite Zustimmung stoßen, ist ein neuer Absatz umstritten: Paragraph 6 behandelt „Störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen“. Dabei ging es in der bisherigen Fassung um aggressives Betteln, Nächtigen auf Bänken, Wildpinkeln und anderes asoziales Verhalten, das in Verbindung mit Alkohol auftritt.
Neu ist nun der Teil des Paragraphen, der in einem Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien jegliches Betteln untersagt. Den Abstand berechnet man nicht von der Tür des Lokals, sondern von der äußeren Grenze der Terrasse in alle Richtungen. Solche Regeln gibt es bereits in anderen Städten, etwa in Essen und Dortmund.
In Düsseldorf sind die Pläne umstritten, auch innerhalb der schwarz-grünen Koalition. Auch bei uns in der Redaktion gibt es dazu verschiedene Positionen, wie das folgende Pro und Contra zeigt:
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
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