Die Stadt sucht nach einem Baumkiller
Die Weiße Siedlung ist nur wenige Meter entfernt, ein meterhoher Zaun von auffallend abschreckender Machart unterbindet jeden Durchlass. Dem freien Blick auf die riesige Engländerwiese stand er allerdings nicht im Weg. Dafür jedoch zehn Bäume mit einem Stammdurchmesser von 50 bis 80 Zentimetern – stabile Gewächse, etliche Jahre alt.
Sie sind nun weg. Das heißt: Wirklich weg sind sie nicht. Sie liegen noch da. In Blöcke zersägt, die Äste nebenan gestapelt. Am Schnitt sieht man, dass dort einer zugange war, der genau wusste, wie er die Säge anzusetzen hat, um die gewünschte Fallrichtung – weg vom Zaun – zu erreichen. Auf einer Länge von 50 bis 70 Metern wurde alles beseitigt, was den Blick auf das Grün des Parks einschränkte.
Wir sprechen hier von Allgemeineigentum. Wenn da irgendeine Pflanze weg muss oder soll, egal welcher Größe, ist das Sache des Gartenamts. Und diese Behörde war, wie man betont, nicht an dieser Aktion beteiligt. Sie wusste nicht einmal davon. Erst durch eine Anfrage der Grünen wurde man aufmerksam.
Baumschutzsatzung ignoriert
Gekillt wurden durchweg Gewächse, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Sie regelt präzise, was unter welchen Umständen weggemacht werden kann: Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einem Meter Höhe darf man nicht fällen. Es gibt Ausnahmen, aber einem Anwohner freien Blick zu bescheren, steht nicht in den Regeln. Grundsätzlich gilt: Ab einem bestimmten Format dürfen Linden, Erlen oder andere nicht einfach so beseitigt werden – auch nicht im eigenen Garten. Ausnahmen sind Obstbäume, aber auch Walnuss und Kastanien sind geschützt.
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
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