Rheinbahn: Vier Geschäftsleiter statt eines Vorstands

Die Rheinbahn ist eine Aktiengesellschaft. Das bedeutet nicht, dass Anteile des Unternehmens an irgendeiner Börse gehandelt werden. Das bedeutet aber sehr wohl, dass das Aktiengesetz für die Organisation des Hauses gilt. Und danach muss es angesichts der Größe der Firma mindestens zwei Vorstände geben. Da sie diese nach dem Abschied des bisherigen Vorstandsmitglieds Michael Richarz aber nicht mehr hat (mehr dazu lesen Sie hier), erleben wir gerade eine höchst seltene Situation.
Torsten Lemmer von den Freien Wählern wollte in der jüngsten Sitzung des Stadtrats wissen, wie das Unternehmen mit der aktuellen Lage umgeht und hat zumindest eine spärliche Antwort erhalten. Die Hauptversammlung der Rheinbahn (besteht aus Mitgliedern der Stadt und der Holding der Landeshauptstadt) haben für den Übergangszeitraum eine Satzungsänderung beschlossen, um die Handlungsfähigkeit der Rheinbahn sicherzustellen. So steht es in der Antwort von Kämmerin Dorothée Schneider, die für die Unternehmensbeteiligungen der Stadt zuständig ist.
Ich setze an dieser Stelle an und erkläre in den folgenden Fragen und Antworten, wie die Rheinbahn nun weitermacht:
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
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