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Düsseldorf am 3. November

Urteil gegen die IHK Beitragsbescheide der Düsseldorfer Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Jahre 2014 und 2015 sind wegen fehlerhafter Rücklagenbildung in der Wirtschaftsplanung rechtswidrig; die hier vorgenommene rückwirkende Änderung der Wirtschaftssatzungen durch die IHK führt nicht zu einer Heilung des Fehlers. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit den Klagen zweier Mitglieder der IHK stattgegeben. Durch rechtskräftige Urteile vom 10. September 2018 hatte das Gericht Beitragsbescheide der IHK Düsseldorf für die Jahre 2014 und 2015 aufgehoben. Die Aktenzeichen: 20 K 551/19 und 20 K 559/19

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