Rheinbahn-Umbruch kontra “Papstvertrag“
Erst kursierte es im Betriebsrat, dann im ganzen Unternehmen: Heiko Goebel soll die Rheinbahn zum Jahresende verlassen und in Rente gehen. Das verwirrte insofern, als weithin bekannt ist, dass der Betriebsrat und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine besondere Form der Anstellung hat: einen so genannten Papstvertrag. Die Rheinbahn-Spitze um Chefin Annette Grabbe versucht trotzdem, ihn zu verabschieden. Damit erreicht der personelle Umbruch im Unternehmen eine neue Dimension.
Der Vertrag
Der Begriff Papstvertrag ist im Umfeld der Rheinbahn entstanden. Im Jahr 2019 berichtete der „Express“, dass im Verkehrsunternehmen Arbeitsverträge mit Formulierungsfehler abgeschlossen worden waren. Darin fehlte der Passus, nach dem der Vertrag endet, wenn jemand das Rentenalter erreicht. Zwischen 1980 und 2001 waren immer wieder solche Vereinbarungen getroffen worden, die ein lebenslanges Arbeitsrecht einräumten. Deshalb verglich man sie mit dem Oberhaupt der Kirche. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nach damaligen Angaben der Rheinbahn gab es insgesamt rund 100 solcher Verträge, die Zahl sank mit den Jahren – immer dann, wenn jemand sein Recht nicht mehr nutzte und in den Ruhestand ging. Das ist an dieser Stelle nochmal wichtig: Es geht um ein lebenslanges Recht, nicht um eine lebenslange Pflicht. Die Beschäftigten entscheiden frei, wie lange sie arbeiten möchten.
Der Aufsichtsrat der Rheinbahn hat damals juristische Gutachten in Auftrag gegeben. Diese ergaben, dass die Verträge gültig sind und der Fehler nicht den Arbeitnehmer:innen angelastet werden kann. Die einzige Möglichkeit, das Verhältnis zu beenden, ist eine Abfindung. Diese fällt angesichts der theoretisch noch sehr langen Laufzeit aber entsprechend hoch aus.
Die juristische Lage
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
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