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Zu nah an Kölsch? Startup Költ wehrt sich erfolgreich gegen Behörde

Drei Jahre war das Bier schon auf dem Markt. Zwei Jahre zuvor hatte ein Landesamt das junge Unternehmen auf einer großen Messe gefördert – und nun wollte es Költ plötzlich verbieten. Es folgten viele Anwaltstreffen und große Unsicherheit. Aber der Mut der Gründer zahlte sich aus.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2022
költ Gründer Hans Berlin mit dem neuen költ Alkoholfrei_Bildrechte költ GmbH
Hans Berlin, Gründer von Költ. Das Unternehmen ist in Monheim gestartet und hat heute sein Büro in Bilk. Foto: Költ GmbH

Im Mai 2021 erhält Hans Berlin einen Brief, den er anschließend mit dem Wort „Klatsche“ beschreibt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) schreibt ihm als Geschäftsführer der Brauerei Költ. Über mehrere Seiten zitiert die Behörde zahlreiche Paragraphen und Gerichtsurteile, die bittere Nachricht für Hans Berlin und sein Unternehmen steht ganz am Ende: „Ich beabsichtige daher, Ihnen die Vermarktung des Produktes „Költ“ und etwaiger Produktabwandlungen, z.B. „Költ-Zitrone“, zu untersagen.“ Es beginnen 14 Monate großer Untersicherheit für das Startup – aber auch eine Geschichte, die Mut macht, mutig zu sein und sich als kleines Unternehmen gegen eine große Behörde zu wehren.

Der Brief erscheint in mehrfacher Hinsicht überraschend: Költ ist nicht gerade erst auf den Markt gekommen, sondern schon mehr als drei Jahre aktiv. Ende 2017 ermöglichte ein Crowdfunding, das rund 20.000 Euro erbrachte, den Start des Unternehmens. Vielen Medien gefiel die Geschichte des Friedensbiers, das obergärig mit Zutaten aus Düsseldorf und Köln gebraut wird. Es erschienen jede Menge Berichte in Zeitungen, auf Onlineseiten und im Fernsehen.

In den nunmehr fünf Jahren seit dem Crowdfunding haben die Gründer es zudem geschafft, ihr Bier in mehr als 600 Lebensmittel-Märkten (Unternehmensangabe) zu platzieren. Und sie haben weitere Produkte entwickelt, unter anderem das Biobier „Költ 1288“, das auf das Gründungsjahr der Stadt Düsseldorf anspielt, und ein Radler namens „Költ-Zitrone“.

In all diesen Momenten hatte das Landesamt offenbar kein Problem mit Költ. Im Gegenteil: Im Jahr 2019 ermöglichte es den Brauern auf der „Internationalen Grünen Woche“, der weltgrößten Messe für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau in Berlin, sogar einen eigenen Stand.

Nun aber wollte dieselbe Behörde Költ plötzlich verbieten. Im Zentrum der Argumentation stand dabei die „geschützte geografische Angabe“. Damit werden Produkte beschrieben, deren Herstellung an einen bestimmten Ort gebunden sind. Das gilt für Nürnberger Lebkuchen ebenso wie für Parma-Schinken oder Schaumwein aus der Champagne.

Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.

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