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Warum Demonstrationen in Düsseldorf nur schwer untersagt werden können

Am 11.11. wollten tausende Palästinenser protestieren. Kurzfristig sagte der Veranstalter jetzt ab, weil man wegen des Karnevals vom Marktplatz umziehen sollte. Auch zum nächsten Termin wird es Forderungen nach einem Verbot geben. Das jedoch ist schwierig.
Von Hans Onkelbach (Text)
und Andreas Endermann (Foto)
Veröffentlicht am 10. November 2023
Pro-Palästina Demonstration
Eine solche Demonstration von Palästinensern wird es kommende Woche Samstag in Düsseldorf wieder geben.

Mit Rücksicht auf den Karnevalsauftakt hatte die Polizei mit dem Veranstalter einer erneuten Anti-Israel-Demo vereinbart, den ursprünglich geplanten Treffpunkt vor dem Rathaus ein paar hundert Meter Richtung Rheinufer zu verlegen. Dort, nahe der Kunstakademie, sollte die Kundgebung starten. Anfangs kam Zustimmung, aber dann doch ein Rückzieher. Der neue Ort dürfte als nicht zentral genug empfunden worden sein, dort hätte es erheblich weniger Aufmerksamkeit gegeben. Also zog man die Anmeldung zurück. Allerdings mit der klaren Botschaft, bald wieder loszuziehen.

In Polizeikreisen ist man sicher, dass kommende Woche Samstag, am 18. November, erneut viele Palästinenser in die Stadt kommen werden und wieder bei vielen Empörung auslösen. Aus verschiedenen Richtungen hört man seit Tagen „Muss man verbieten!“, „Sollte man verbieten!“, „Wieso verbietet man das nicht?“. Diese Demonstrationen pro-palästinensischer und durchweg anti-israelischer Gruppen werden angesichts des Terrors der Hamas vom 7. Oktober mit über 1400 massakrierten Menschen als Ausnutzen und Missachtung unserer rechtsstaatlichen Regeln empfunden.

Zuletzt waren in Düsseldorf 17.000 Menschen dem Aufruf gefolgt, dem vor allem junge arabische Influencer auf Instagram und TikTok Rückenwind verschafft hatten. Wie viele Leute beim nächsten Termin kommen, ist – wie bereits mehrfach beobachtet – nicht absehbar. Ein Verbot ist dennoch keineswegs einfach auszusprechen, sondern unterliegt nach deutschem Recht präzisen Vorgaben. Die wichtigen Details im Überblick

Wie ist das Demonstrationsrecht geschützt?
In Artikel 8 unseres Grundgesetzes steht, dass alle Deutschen sich jederzeit und ohne Einschränkungen versammeln dürfen. Alle Deutschen – und was ist mit Ausländern? Die sind nicht etwa ausgeschlossen. Denn in Artikel 20 der EU-Menschenrechts-Charta wird jedem dieses Recht zugestanden. Da EU-Normen über den nationalen Vorschriften stehen, dürfen Menschen aus anderen Ländern also ebenfalls bei uns demonstrieren. Außerdem ist das Versammlungs- auch ein Bürger- und Menschenrecht, gilt also für jeden, ohne Einschränkung.

Was sind dennoch Gründe für ein Verbot?

Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.

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