
„Rückgabe der ‚Füchse‘ ist nicht geboten
Düsseldorfs Rat hat entschieden, ein Bild von Franz Marc an die Erben des einstigen Eigentümers zurück zu geben. Der frühere Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hält diese Entscheidung für falsch und erklärt in diesem Gastbeitrag wieso.
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat entschieden, das Bild „Füchse“ von Franz Marc an die Erben seines jüdischen Voreigentümers zurückzugeben. Die Entscheidung erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung. Es mag dahinstehen, ob es den Ratsleuten in erster Linie um die ernsthafte und verantwortungsvolle Aufarbeitung von Naziunrecht ging oder darum, möglichst schnell und geräuschlos ein potenzielles Problem aus der Welt zu schaffen. Der Beschluss jedenfalls dürfte kaum geeignet sein, zum Rechtsfrieden in dieser Angelegenheit beizutragen. Mit seinem Votum folgte der Rat einer Empfehlung der Beratenden Kommission, die von Bund, Ländern und Kommunen für Fragen der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes aus vormals jüdischem Besitz eingerichtet wurde.
Die Entscheidung der Beratenden Kommission zum Bild von Franz Marc aber weist Verfahrensmängel auf, hat keine Rechtsgrundlage und lässt wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt. Dabei konnte der der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt durch die Provenienzforschung lückenlos aufgeklärt werden. Eigentümer der „Füchse“ war der jüdische Berliner Bankier Kurt Grawi, der in den 30er Jahren von den Nazis in perfider Art drangsaliert, verfolgt, verhaftet und zur Flucht gezwungen wurde. Er gelangte über Belgien nach Chile, wo er noch vor Kriegsende verstarb. Sein Gemälde „Füchse“ wurde von einem Mittelsmann in die Vereinigten Staaten verbracht, wo es zunächst dem Museum of Modern Art angeboten wurde. Der vom Museum gebotene Preis, der dem damaligen Marktwert entsprach, wurde von Grawi als zu niedrig abgelehnt. Daraufhin wurde das Bild an einen deutschstämmigen Regisseur namens William Dieterle veräußert, der sich vor und während des Krieges dadurch verdient gemacht hatte, dass er Juden, die aus Deutschland geflohen waren, durch den Ankauf von Kunstwerken die Gründung einer neuen Existenz ermöglichte. Hierfür wurde er 1956 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Dieterle gab das Bild 1961 in eine Auktion, wo es vom Düsseldorfer Kaufhausunternehmer Helmut Horten erworben wurde, der es anschließend der städtischen Kunstsammlung Düsseldorf, dem heutigen Kunstpalast, schenkte.
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