fbpx

Düsseldorf am 28. Mai

Gericht bestätigt Verbote Der Eilantrag eines Düsseldorfers gegen das Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt und auf der Rheinuferpromenade ist am Freitag (28. Mai) vor dem Landgericht gescheitert. Die Verbote in den Abend- und Nachtstunden seien erforderlich und angemessen, sagte das Gericht.

Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.

Da unser Journalismus werbefrei und unabhängig ist, können wir ihn nicht kostenlos anbieten. Deshalb bitten wir Sie an dieser Stelle darum, unsere Arbeit zu unterstützen und eines unserer Abos abzuschließen oder diesen Artikel einzeln zu kaufen. Sie können per Paypal, Sepa-Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen.

Start-Abo: 6 Monate für 1 Euro

Artikel einzeln kaufen

Schon Mitglied, Freundin/Freund oder Förderin/Förderer?

Hier einloggen


Ältere Artikel auswählen