Keller gegen Wüst: Ringen um 61 Millionen Euro

NRW bekommt 21,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Offen ist, wie viel das Land davon an die Städte und Gemeinden weitergibt. Aktuell sieht es so aus, als würden die hiesigen Kommunen weniger bekommen als in anderen Bundesländern.
Veröffentlicht am 6. Oktober 2025
Kommunalwahl 2025Foto: Andreas Endermann
Stephan Keller (Dritter von links) und Hendrik Wüst (am Rednerpult) am Abend der Kommunalwahl zusammen auf der Wahlparty der CDU in Düsseldorf.

Das Lächeln wird im Laufe der Rede schwieriger. Zunächst hört Stephan Keller an diesem Abend nette Worte über sich. Ministerpräsident Hendrik Wüst ist zu einem gemeinsamen Wahltermin auf dem Schadowplatz in der Düsseldorfer Innenstadt gekommen. Er wirbt mit Nachdruck dafür, den Mann neben ihm erneut zum Oberbürgermeister zu wählen. Dann spricht er über Kommunen im Allgemeinen und erwähnt, dass das Land ihnen bald einen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur zuweist. Stephan Keller muss weiter lächeln, obwohl es hier gerade darum geht, ob Düsseldorf rund 61 Millionen Euro bekommt oder nicht.

Der Düsseldorfer Rathauschef befindet sich wie alle seine Kolleginnen und Kollegen in NRW (und insbesondere die mit CDU-Parteibuch) in einem stillen Konflikt mit dem Ministerpräsidenten. Die zentrale Frage dabei ist, wie viel Geld die Landesregierung an die Städte und Gemeinden weitergeben möchte. Der Unterschied entspricht dem Klima-Etat für ein Jahr oder mehr als einer halben neuen Schule. Wichtige Fragen und Antworten zu dem Thema im Überblick:

Wie ist die Verteilung geregelt?
Der Bund hat 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen vorgesehen. Da laut Grundgesetz die Länder für die Kommunen verantwortlich sind, darf der Bund den Städten und Gemeinden nicht direkt einen Anteil geben. Der Betrag geht an die Länder und diese entscheiden, wie viel sie an die Kommunen weiterreichen. Nordrhein-Westfalen bekommt aufgrund seiner Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft 21,1 Milliarden Euro.

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